SPD-Bildungsminister hält nichts von Unschuldsvermutung

In der heutigen Fragestunde des Landtagsplenums in Brandenburg machte SPD-Bildungsminister Steffen Freiberg deutlich, dass er in bestimmten Fällen nichts von der grundgesetzlich gesicherten Unschuldsvermutung hält.

Im Rahmen seiner Äußerungen über die angeblich rechtsextremen Vorkommnisse in einem Jugendlager in Frauensee kam es zu zwei Nachfragen der Innenpolitischen Sprecherin der AfD-Fraktion, Lena Kotré. Die AfD-Abgeordnete wollte in Erfahrung bringen, ob dem Bildungsminister die Aussagen der beschuldigten Jugendlichen vorliegen und ob er ihr zustimmen würde, dass auch im Hinblick auf diese Jugendlichen die Unschuldsvermutung gelte und sich Vorverurteilungen verbieten würden. Darauf erwiderte Freiberg unumwunden, es würden ihm keine weiteren Aussagen vorliegen und dass er im Hinblick auf die Unschuldsvermutung schließlich nicht bis zum Abschluss eines rechtskräftigen Verfahrens warten könne.

„Diese Aussage des Ministers ist nicht nur grundgesetzwidrig, sondern macht auch deutlich, dass der Vorfall in Heidesee zur Untermauerung der eigenen politischen Ideologie genutzt werden soll. Wenn wir von schwerwiegenden Verbrechen wie etwa Mord oder Vergewaltigung sprechen, wird richtigerweise immer bis zum Abschluss des Verfahrens von mutmaßlichen Tätern gesprochen. Dass dies bei rein verbalen Auseinandersetzungen nicht mehr gelten soll, macht mich fassungslos.“, so Kotré.

Zuvor kam es wiederholt zu Presseberichten, dass deutsche Jugendliche migrantische Jugendliche rassistisch beleidigt und bedroht hätten. Dies wird seitens der beschuldigten Jugendlichen gänzlich anders dargestellt, was allerdings in der Presseberichterstattung der letzten Tage keine Erwähnung gefunden hat und für den frisch vereidigten Bildungsminister offenbar keine Rolle spielt.